Gülleausbringung in Notsituationen auch in der Sperrfrist erlaubt
Durch extrem häufige Niederschläge in den vergangenen Wochen und Monaten konnten viele landwirtschaftliche Betriebe ihren Wirtschaftsdünger nicht ausbringen, da die Flächen nicht befahrbar waren. Die Güllelager auf vielen Höfen sind dadurch so gut wie voll. Nach den Sperrfristen der Düngeverordnung ist eine Ausbringung aber erst wieder ab 1. Februar 2018 möglich. Die Lage ist angespannt, es kann zu sogenannten Havariefällen kommen, bei denen Gülle unkontrolliert ins Erdreich abfließt und damit das Grundwasser gefährdet. Das muss auf jeden Fall verhindert werden
, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies. Die beiden Minister haben daher heute (Donnerstag) mit einem Erlass an die Wasserbehörden sowie die Düngebehörde reagiert.