04.12.2017rss_feed

ASP bei 2 Wildschweinen nördlich von Warschau

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, wurden in Polen, nördlich von Waschau zwei weitere APS-Fälle bei Wildschweinen offiziell bestätigt. In dem Gebiet befinden sich 13 Tierhalter mit insgesamt 524 Schweinen. Die epidemiologischen Ermittlungen dauern an. Die eingeleiteten behördlichen Maßnahmen. Verboten sind demnach:

  • Ausstellungen u.ä. mit Schweinen
  • jeglicher Handel mit Schweinen
  • Wildschweine dürfen nicht gefangen werden, außer zur unmittelbaren Tötung
  • die Gemeinschaftsjagd, außer für max. 6 Personen
  • das Einbringen von Schweinen in Tierhaltungen oder das Verbringen aus Tierhaltungen, außer mit Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Schweine müssen in den Ställen (facilities) verbleiben
  • Transport von Schweinen und von biologischem Material von Schweinen aus diesen Gebieten (zu kommerziellen Zwecken)

Die Bejagung von Wildschweinen unter Beachtung der Hygieneregeln wird angeordnet. Tote Wildschweine müssen unmittelbar gemeldet werden und derzeit erfolgt eine Kontrolle aller Schweinehalter, z.B. hinsichtlich der lückenlosten Führung der Bestandsregister.