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Erzeugerring Westfalen e. G. - News

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Einladung zur 48. Generalversammlung des ERW

am Donnerstag, 17. Juni 2010, 13.30 Uhr

im Hotel-Restaurant „Clemens-August“, Burgstrasse 52 - 58, 59387 Ascheberg-Davensberg, Tel.: 0 25 93 / 60 4-0

 

Sehr geehrtes Mitglied, das Ergebnis der Landtagswahl in NRW bedeutet für uns alle Veränderungen. Was Sie als Schweineproduzenten zu erwarten haben, kann Ihnen unser Redner der diesjährigen Generalversammlung genauer erläutern.

Herr Dr. Karl-Heinz Tölle,

Chefredakteur des Landwirtschaftlichen Wochenblatts,

wird Ihnen zu dem Thema

„Schweineproduktion in NRW, worauf müssen wir uns nach der Landtagswahl einstellen“

die nötigen Fakten in einem ansprechenden Vortrag darstellen, damit Sie auf dem aktuellsten Stand sind. Zur Veranstaltung wird ein kleiner Imbiss gereicht. Wir freuen uns auf Sie.

 

Mit freundlichen Grüßen

Erzeugerring Westfalen eG

 

Gisbert Welling     

Vorsitzender des Vorstandes

 

Ulrich Rotgeri

stellv. Vorsitzender des Vorstandes

 

Wegbeschreibung zum Hotel-Restaurant „Clemens-August“

Anreise DB: Strecke Münster-Dortmund, Bahnhof Davensberg

Anreise PKW: Autobahn 1 Köln-Bremen, Ausfahrt Ascheberg, Richtung Lüdinghausen, 1. Ampel rechts Richtung Davensberg

Adresse in Google Maps

 

 Tagesordnung Erzeugerring Westfalen eG

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsbericht
  3. Vorlage des Jahresabschlusses - Geschäftsjahr 2009 mit Stellungnahme des Aufsichtsrates
  4. Feststellung des Jahresabschlusses 2009 und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
  5. Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
  6. Satzungsänderung
  7. Wahlen zum Aufsichtsrat
  8. Turnusgemäß scheiden die Herren Hölker, Große Lutermann und Schulze zur Wiesch aus. Alle drei stellen sich zur Wiederwahl.
  9. Verschiedenes


Zu TOP 6 Satzungsänderung:

§ 4 (1) der Satzung in der Fassung vom 17. Juni 2009 soll aus Gründen der Praktikabilität (derzeit müssen zur Vertretung der Genossenschaft sämtliche Mitglieder des Vorstands, gemeinsam handeln) wie folgt geändert werden: 

"Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten."





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