Energieeffizienz

Die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion von Emissionen sind erklärte politische Ziele. Auch die Landwirtschaft soll zur Erreichung einen Beitrag leisten. Dabei gibt es Maßnahmen, die sich durch den eingesparten Strom oder eine längere Lebensdauer technischer Einrichtungen von selbst amortisieren. Andere Maßnahmen erzeugen zusätzliche Informationen, die z.B. den ZUkauf von Strom optimieren lassen.

 

Es gibt Maßnahmen, die sich nur rechnen, wenn sie in der Kombination mit ohnehin notwendigen Investitionen getätigt werden. Für einige Modernisierungen gibt es auch staatliche Fördermittel.

 

Um unsere Mitglieder auch bei dieser Herausforderung bestmöglich unterstützen zu können, haben sich zwei Mitarbeiter entsprechend fortgebildet und sind jetzt bei der BLE angerkannte Sachverständige für Energieberatung.


Ansprechpartner

 


 

 

 

 


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Förderung

 

In der Zeit von 2015 - 2018 bietet die Bundesregierung über das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau Fördermittel an. Die Genehmigung von Vorhaben setz die Einsparung von Energie voraus.

 

WIr unterstützen Sie gerne bei der Planung, Beantragung und Umsetzung von Maßnahmen!


Mögliche Maßnahmen die gefördert werden sind:

1. Einzelmaßnahmen mit bis zu 30% Förderung sind z.B.

im Bereich der Lüftung

  • Effiziente Ventilatoren
  • Frequenzumrichter zur Drehzahlsteuerung
  • Wärmerückgewinnung

oder bei Fütterungsanlagen/stationäre Güllepumpen

  • Hocheffiziente Motoren und elektrisch angetriebene Pumpen
  • Frequenzumrichter/Drehzahlregelung

 

2. Systemische Optimierung

 

Im Rahmen der systemischen Optimierung muss ein Energiesparkonzept für den gesamten Betrieb erstellt werden. Dieses wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt. Die Beratung wird mit 80% bezuschusst.

Bei einer systemischen Betrachtung kann z.B. der Umbau der gesamten Lüftungsanlage in Betracht kommen. Wichtig ist, dass die Energieeinsparung eines Systems mind. 25 % beträgt.

Das bedeutet, dass neben effizienteren Ventilatoren und Frequenzumrichtern, auch weitere Effizienzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von Diffusoren, Einströmdüsen oder auch bei einer diffusen Decke als Zuluft, der Austausch der Mineralwolle gefördert wird.

Auch kann die Mahl- und Mischanlage auf den Prüfstand gestellt werden. Eine gebläselose Mühle verbraucht im Vergleich zu einer Hammermühle deutlich weniger Energie.

Der Zuschuss zu Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der systemischen Optimierung orientiert sich an der Energieeinsparung. Für einen Zuschuss von 20% auf die gesamte Maßnahme müssen 25% Energieeinsparung nachgewiesen werden.

Sollten Sie Bedarf oder Interesse an weiteren Informationen haben, ohnehin Modernisierungen oder Instandsetzungen planen, dann melden Sie sich gerne!