Förderung der einzelbetrieblichen Beratung

Die Erzeugerring Westfalen eG hat vom Ministeium die Konzession für die Durchführung einer geförderten Beratung erhalten. Wir wurden für die Themnbereiche Nachhaltige und tiergerechte Haltung von Schweinen sowie Vermeidung von Nährstoffüberhängen durch Fütterungsstrategien und Haltungsmanagement zugelassen. Ab Juli 2017 werden wir erste Anträge für die Förderung stellen. Sollten SIe interesse an der Förderung haben oder einfach mehr Informationen dazu wünschen, dann sprechen SIe Frau Brand oder Herrn Dr. Klauke in der Geschäftsstelle oder Ihren Berater vor Ort an!

 

Beratungsinhalte sind:

 

Nachhaltige und tiergerechte Haltung von Schweinen

− Information zu tiergerechten Haltungssystemen und Haltungsformen

− Analyse von Stärken und Schwächen des Haltungssystems (Stallklima, Fütterung, Tiergesundheit, Wasserversorgung, Tränkemanagement)

− Alternativen zu Umsetzung von Verbesserungen (Management, Fütterung, bauliche Änderungen)

− Aufzeigen von Entwicklungsstrategien

− Erstellung eines Maßnahmenplans

− Konzepte zur Eigenkontrolle Tierwohlmaßnahmen

− Vermarktungskonzepte

 

Menge oder Umfang der Förderung:

Das Land NRW beteiligt sich an den vom Beratungsunternehmen in Rechnung

gestellten Beratungskosten pro Beratungsmodul und beratenem Landwirt prozentual

mit 100 % des Nettowerts, wobei die in Rechnung gestellten und förderfähigen

Beratungskosten netto mindestens 250 EUR betragen müssen und höchstens 1.500

EUR betragen dürfen.

 

Vermeidung von Nährstoffüberhängen durch Fütterungsstrategien und Haltungsmanagement

− Ernährungsphysiologische Grundlagen, tiergerechte Fütterung und haltungsbezogenes Nährstoffmanagement

− Analyse von Stärken und Schwachstellen der praktizierten Fütterung und Haltung

− Möglichkeiten zur Vermeidung von Nährstoffausträgen und -überhängen durch optimale Fütterung und Futtererzeugung

− Möglichkeiten zur Vermeidung von haltungs- und managementbedingten Nährstoffausträgen und Nährstoffüberhängen

− Erstellung eines Maßnahmenplans

− Konzepte zur Eigenkontrolle zum nachhaltigen Nährstoffmanagement

− Verbesserung von Grundfutterleistung und –qualität in Grünlandsystemen

 

Menge oder Umfang der Förderung:

Das Land NRW beteiligt sich an den vom Beratungsunternehmen in Rechnung

gestellten Beratungskosten pro Beratungsmodul und beratenem Landwirt prozentual

mit 80 % des Nettowerts, wobei die in Rechnung gestellten und förderfähigen

Beratungskosten netto mindestens 250 EUR betragen müssen und höchstens 1.500

EUR betragen dürfen.


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